Laptop mit News Hologramm - Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Keine arbeitsrechtlichen Überraschungen im Koalitionsvertrag

Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Nach verhältnismäßig kurzen Verhandlungen hat die „Ampelkoalition“ heute ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Kapitel IV ist mit „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ überschrieben. Nichts weniger als die Schaffung eines „modernen Arbeitsrechts“ wird versprochen.

Eine erste Analyse aus arbeitsrechtlicher Sicht zeigt allerdings, dass es wohl zunächst keine echten Überraschungen geben wird. Auch personell dürfte es keine Veränderungen geben, Hubertus Heil wird Minister für Arbeit und Soziales bleiben, jedenfalls obliegt die personelle Besetzung des Ministerpostens weiterhin der SPD.

Der Koalitionsvertrag enthält naturgemäß nur grobe Leilinien, dennoch kann man ihn – wie schon bei der letzten großen Koalition – als eine Art Gesetzgebungsfahrplan ansehen. Folgendes lässt sich dem Vertrag entnehmen:

  • Offen bleibt, ob es (endlich) eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung geben wird. In jedem Fall soll Vertrauensarbeitszeit weiter möglich sein. An der regelmäßigen werktäglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden wird nicht gerüttelt, es soll lediglich eine befristete Regelung mit anschließender Evaluation für tarifvertragliche flexiblere Modelle geben.
  • Die Formulierungen zu Home Office und mobilem Arbeiten sind noch etwas widersprüchlich: Einerseits ist (lediglich) von einem Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers die Rede, andererseits sollen Arbeitgeber einem Wunsch nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. In jedem Fall ist kurzfristig eine Neuauflage eines Gesetzes zur Mobilen Arbeit zu erwarten.
  • Ebenfalls geplant ist eine Neugestaltung des gerade erst reformierten Statusfeststellungsverfahrens für Selbständige.
  • Für Erleichterung bei Arbeitgebern dürfte sorgen, dass die sachgrundlose Befristung in der Privatwirtschaft nicht reduziert werden soll. Nur Kettenbefristungen mit Sachgrund sollen grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt werden. Größer sind die geplanten Einschnitte insoweit im öffentlichen Dienst (z.B. Abschaffung der Haushaltsbefristung).
  • Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung werden ausdrücklich als „notwendige Instrumente“ bezeichnet. Auch digitale Plattformen werden als „Bereicherung für die Arbeitswelt“ beschrieben.
  • Ein Tarifbindungsgesetz für die öffentliche Auftragsvergabe wird angekündigt und die Tarifautonomie soll gestärkt werden, die Regelungen zur Fortgeltung bzw. Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen bleiben jedoch unangetastet.
  • Im Arbeits- und Gesundheitsschutz wird ein „Mobbing-Report“ eingeführt und es soll das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt werden.
  • Die Mitbestimmung soll digitaler werden. Gewerkschaften erhalten einen digitalen Zugang zum Betrieb.
  • Zudem soll eine Sicherung der Unternehmensmitbestimmung bei SE Gesellschaften eingeführt werden.

Einige Punkte waren bereits in dem zuvor veröffentlichten Sondierungspapier enthalten. So finden sich Projekte wie die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro, Verbesserungen bei Mini- und Midijobs und diverse Förderprogramme zur Aus- und Weiterbildung sowie sozialen Absicherung wieder.

Im Kapitel des Koalitionsvertrages zur Justiz sind dann noch das zuletzt gescheiterte Verbandssanktionengesetz (mit wichtigen Regelungen für interne Ermittlungen) und das Hinweisgeberschutzgesetz erwähnt. Erwartungsgemäß hat sich die Koalition darauf verständigt, den sachlichen Geltungsbereich der EU Whistleblowing-Richtlinie um Hinweise auch auf Verstöße gegen nationales Recht zu erweitern und den Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien noch zu stärken.

Bei näherer Betrachtung erscheint die Bezeichnung „Schaffung eines modernen Arbeitsrechts“ eher hoch gegriffen. Vielfach handelt es sich um moderate Anpassungen an neue Gegebenheiten der Arbeitswelt, vielfach wird auch auf Regelungen auf der Ebene der EU verwiesen. Unternehmen wird freuen, dass im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, der Werkverträge und Befristungen sowie bei der Nutzung der Plattformökonomie wenig Neues zu erwarten ist. Im Arbeitszeitrecht bleibt es hingegen bei den eher starren deutschen Regeln.

Im Bereich des Arbeitsrechts handelt es sich auf den ersten Blick somit um einen Kompromiss. Die Schwer- und Reibungspunkte dieser Koalition werden eher auf anderen Gebieten liegen.