Der EuGH hat entschieden, dass die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und letzten Kunden des Tages zurücklegen, Arbeitszeit sind.
In unserem Newsletter vom 03. Juli 2015 hatten wir über die anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Sache Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones Obreras v. Tyco Integrated Security SL, Tyco Integrated Fire & Security Corporation Servicios SA und die diesbezügliche Auffassung des Generalanwaltes informiert. Der Europäische Gerichtshof ist nun der Auffassung des Generalanwaltes gefolgt und hat mit Urteil vom 10.09.2015 (C-266/14) folgendes entschieden:
Die Zeit, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort für die Strecke zwischen ihrem Wohnort und dem Standort eines Kunden am Anfang sowie am Ende eines Arbeitstages benötigen, ist Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie.