Das Entgeltfortzahlungsrecht rückt immer stärker in den Fokus der Rechtsprechung. Auslöser sind unter anderem steigende Krankheitszeiten und die anscheinend zunehmende Bereitschaft in den Belegschaften, unangenehmen Situationen im Arbeitsverhältnis durch längerfristige „Arbeitsunfähigkeit“ aus dem Weg zu gehen. Gleichzeitig schwindet die Bereitschaft der Arbeitgeber, diese Missstände einfach hinzunehmen. Wir beleuchten die aktuell relevanten Fallgruppen und zeigen, worauf es ankommt.
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